Enteignung – erklĂ€rt in 999 Worten

Nehmen wir mal an, Sie sind der Besitzer einer soliden Wohn-Immobilie in Deutschland. Und als SahnehĂ€ubchen oben drauf nennen Sie noch eine idyllische Winterresidenz in Griechenland Ihr eigen. Das ist gar nicht so selten. Jeder zweite Deutsche besitzt Wohneigentum. Und mehr als 1 Millionen deutsche StaatsbĂŒrger haben Wohneigentum im Ausland registriert. Das klingt ziemlich krisensicher. Diese Art von Vermögen kann Ihnen so schnell keiner wegnehmen. Oder etwa doch? Da gibt es leider einen, der kann Sie sehr wohl enteignen – und zwar jederzeit! Ich erklĂ€re Ihnen jetzt mal mit 999 Worten wie das ablĂ€uf 


Enteignung – Die kurze ErklĂ€rung

Enteignung

Unter dem Begriff “Enteignung” versteht man, wenn Vater Staat – mit oder ohne Zustimmung des EigentĂŒmers – dessen in Privatbesitz befindliches Eigentum ĂŒbernimmt. Als Grund fĂŒr eine solche Aktion wird von seiten des Staates oft  “notwendiger Nutzen fĂŒr die Allgemeinheit” angegeben. Private GrundstĂŒcke können beispielsweise fĂŒr den Bau von Straßen, FlughĂ€fen und von anderen Infrastrukturprojekten enteignet werden. Die Regierung hat aber in der Vergangenheit auch private GrundstĂŒcke in stark verschmutzten Orten in staatlichen Besitz ĂŒberfĂŒhrt, um die Bewohner an einem anderen Ort mit sauberer Umgebung wieder anzusiedeln.

Da die Regierung Eigentum fĂŒr das Gemeinwohl beschlagnahmen kann, ist in so einem Fall die Zustimmung der privaten EigentĂŒmer eigentlich nicht erforderlich. Die betroffenen BĂŒrger mĂŒssen jedoch eine “gerechte EntschĂ€digung” fĂŒr ihren verlorenen Privatbesitz erhalten. Im Allgemeinen sollte die gerechte EntschĂ€digung dem Marktwert des Eigentums entsprechen. Aber der staatlich festgelegte Betrag wird von den EigentĂŒmern nicht immer als angemessen betrachtet.

Wenn die Regierung zum Beispiel das Eigentum eines Vermieters beschlagnahmt, wird dieser mit ziemlicher Sicherheit nicht nur eine EntschĂ€digung fĂŒr das eigentliche Eigentum, sondern auch eine EntschĂ€digung fĂŒr die entgangenen Mietzahlungen verlangen. Der Marktwert reicht in so einem Falle nicht aus, um die entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu decken.

Nun gehen wir mal etwas mehr in die Details 


Der Prozess der Enteignung

Eine Enteignung besteht aus den folgenden Schritten:

1. Enteignung

Die Enteignung darf gemĂ€ĂŸ Artikel 14, Absatz 3, Satz 2, Grundgesetz, nur auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen. Es kann zu sogenannten Legalenteignungen oder Administrativenteignungen kommen. Das Gesetz, welches die Grundlage der Enteignung darstellt, muss eine EntschĂ€digungsregelung vorsehen. Wenn eine Regierung privates Eigentum fĂŒr öffentliche Zwecke beschlagnahmt, spricht man von “Enteignung”. Die Verfassungen der meisten BundeslĂ€nder erlauben ihren Regierungen, eine solche Enteignung in der Tat durchzufĂŒhren. 

2. Begutachtung

Bei der SchĂ€tzung muss die Regierung den Marktwert des beschlagnahmten Eigentums ermitteln, um die Höhe der EntschĂ€digung zu bestimmen. Die SchĂ€tzung sollte von einem neutralen Dritten durchgefĂŒhrt werden.

3. Angebot

Sobald der aktuelle Marktwert des beschlagnahmten Eigentums geschĂ€tzt wurde, bietet die Regierung den frĂŒheren EigentĂŒmern eine ihrer Meinung nach angemessene EntschĂ€digung an.

4. Verhandlung

Sollten die EigentĂŒmer mit der Höhe der EntschĂ€digung oder dem Grund der Enteignung nicht einverstanden sein, können sie die Enteignung durch die Regierung in beiden FĂ€llen vor Gericht anfechten.

5. Sonderfall: Enteignung von auslÀndischem Eigentum

Das internationale Recht erlaubt es Regierungen, Eigentum auslĂ€ndischer Privatpersonen und Unternehmen auf ihrem Staatsgebiet per Enteignung zu ĂŒbernehmen, sofern folgende Bedingungen erfĂŒllt sind:

Das Eigentum muss fĂŒr öffentliches Wohl beschlagnahmt werden.

Die Enteignung darf nicht diskriminierend sein.

Das Vorgehen des Staates muss mit den internationalen Normen fĂŒr den Umgang mit auslĂ€ndischen Personen und GĂŒtern in Einklang stehen.

Der Staat muss eine angemessene EntschÀdigung anbieten.

Die Enteignung von auslĂ€ndischem Eigentum wird oft auch als Nationalisierung bezeichnet. Aktuelles Beispiel: Russland macht das gerade mit vielen GrundstĂŒcken, die im Besitz auslĂ€ndischer Unternehmen und Privatpersonen sind. Was genau kann da passieren?

Direkte Enteignung

Eine direkte Enteignung liegt vor, wenn das Eigentum rechtlich ĂŒbertragen wird. Zusammen mit dem Eigentum verzichten die auslĂ€ndischen EigentĂŒmer auch auf jegliche Rendite, die sie sich von ihrer Investition in das Eigentum erhofft hatten.

Die inlĂ€ndische Regierung ĂŒbernimmt sowohl das Eigentum an der Immobilie als auch das Recht, sie kommerziell zu nutzen. Dem auslĂ€ndischen Investor bzw. der auslĂ€ndischen Privatperson muss theoretisch eine EntschĂ€digung gezahlt werden, die dem tatsĂ€chlichen Marktwert der Investition entspricht.

Indirekte Enteignung

Bei der indirekten Enteignung behĂ€lt der auslĂ€ndische Investor bzw. die Privatperson das Eigentumsrecht an der Immobilie, verzichtet aber auf das Recht, ErtrĂ€ge aus der Auslands-Investition zu erzielen. Die nationale Regierung beschlagnahmt das Eigentum nicht absolut, sondern erwirbt das Recht, alle ErtrĂ€ge aus der Kommerzialisierung des Eigentums fĂŒr sich zu behalten.

Im Gegensatz zur direkten Enteignung wird die indirekte Enteignung nicht als rechtswidrig angesehen, wenn der Staat dem AuslĂ€nder keine EntschĂ€digung anbietet. Manchmal wird diese indirekte Form der Enteignung nicht einmal als “Enteignung” bezeichnet, da es keine rechtliche Übertragung des Eigentums gibt. Der Staat weigert sich quasi, die Enteignung des AuslĂ€nders als Enteignung anzuerkennen.

Versuchen Sie dann mal, rechtlich dagegen vorzugehen. Viel Spass dabei.

Aber zurĂŒck nach Deutschland. In welchen konkreten FĂ€llen können ImmobilieneigentĂŒmer in Deutschland enteignet werden?

Die Enteignung von Immobilien ist grundsĂ€tzlich immer dann möglich, wenn sie laut Ansicht von Vater Staat dem Allgemeinwohl dienen soll. Das ist in Artikel 14, Absatz 3, Grundgesetz festgelegt. Als “dem Allgemeinwohl dienend” werden Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenbau oder Ausbau des Schienennetzes angesehen. Auch die Erweiterung eines Kohletagebaus fĂ€llt darunter. Sowas fĂŒhrt in der Vergangenheit wirklich dazu, dass ganze Ortschaften umgesiedelt wurden. Viele BĂŒrger im Rheinland oder in der Lausitz können davon ein Lied singen.

Die juristische Grundlage bilden â€“ neben Artikel 14 GG – die Infrastrukturgesetze. Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn die Regierung Ihren Wohnbesitz wirlich haben will, dann kriegt sie ihn auch.

Wie erfolgt nun bei einer solchen Enteignung die EntschÀdigung?

Enteignung EntschÀdigung

Werden Immobilien enteignet, erfolgt die EntschĂ€digung meistens in Form von Geld, manchmal in Form von neuem Grundbesitz. Im Baugesetzbuch (BGB) sind neben der EntschĂ€digung durch Geld auch die EntschĂ€digung durch Land vorgesehen. Ebenso ist es möglich, dass wertgleiche oder wertĂ€hnliche GrundstĂŒcke als EntschĂ€digung eingesetzt werden. Um den Wert der EntschĂ€digung festzulegen, wird der Verkehrswert der Immobilie herangezogen. Dieser bezeichnet den derzeit am Markt erzielbaren Preis einer Immobilie.

Was ist eine „kalte Enteignung“?

Enteignung

Von kalter Enteignung ist dann die Rede, wenn ein GrundstĂŒck mehr oder weniger unter Wert und zwangsweise verĂ€ußert werden muss. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn eine Gemeinde ein Ankaufsrecht ausĂŒbt und hierfĂŒr vertragliche Regelungen zum Kaufpreis getroffen wurden, die zu einem geringeren Verkaufspreis fĂŒr den EigentĂŒmer fĂŒhren.

Gibt es ein Recht auf das RĂŒckgĂ€ngigmachen einer Enteignung?

Ja, den gibt es – allerdings nur in AusnahmefĂ€llen. Denn eine RĂŒckabwicklung der Enteignung ist mit sehr viel Aufwand verbunden. Die theoretischen Grundlagen fĂŒr eine solche “RĂŒckenteignung” bieten die Paragraphen 102 und 103 des Baugesetzbuches (BauGB). Viel Spass dabei. Sie werden viel Zeit, Geld und Nerven investieren, um sich gegen den Staat durchzusetzen. Und Ihre Chancen auf Erfolg liegen wenn ĂŒberhaupt bei etwa 1 zu 100.

Fazit

Selbst Immobilien sind heutzutage nicht mehr sicher. Aber es gibt noch eine Menge weiterer Gefahren, die ihr Vermögen massiv bedrohen. Wenn Sie wissen wollen, welche Gefahren noch auf Ihr Vermögen lauern – und vor allem, wie Sie sich dagegen schĂŒtzen können, dann melden Sie sich zur kostenfreien Online-Veranstaltung von Herrn Alexander Streeb an. Herr Streeb zeigt Ihnen mal eine Lösung, die hat nichts mit Immobilien zu tun hat – nichts mit Aktien, Kunst oder KryptowĂ€hrungen. Es handelt sich um einen echten Sachwert, der seit Jahrhunderten Vermögen nachweislich geschĂŒtzt hat. Klicken Sie dazu den Link hier.

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Über Andre Schwermer

Andre Schwermer ist Mitarbeiter der FinanzNewsKOMPAKT-Redaktion. Er arbeitet hauptberuflich als Wirtschaftsjournalist, u.a. auch fĂŒr verschiedene Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland, wie den SĂŒdkurier Konstanz, Volksfreund Trier und SaarbrĂŒcker Zeitung.

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