Kapitalverkehrskontrollen

Sie stoßen bei Wirtschaftswissenschaftlern generell auf Ablehnung stoßen, sind aber bei vielen Politikern in der ganzen Welt beliebt, weil sie eine Art ökonomische “Notfallmaßnahme” darstellen und auch als Teil längerfristiger wirtschaftlicher Strategien genutzt werden können. Wenn sie richtig konzipiert sind, stellen sie angeblich keine Gefahr für das Wohlergehen der Bevölkerung eines Landes dar. Gemeint sind die Kapitalverkehrskontrollen.

Schonmal was davon gehört? Nein? Dann wird es Zeit! Denn die Dinger haben es in sich. Unter einer Kapitalverkehrskontrolle versteht man jede Maßnahme, die von einer Regierung oder einer Zentralbank ergriffen wird, um den Strom ausländischen Kapitals in und aus eine nationale Wirtschaft zu begrenzen. Hinter dem Begriff “Kontrolle” verbergen sich zum Beispiel Steuern, Zölle, Gesetze, Mengen-Beschränkungen und andere künstlich herbeigeführte markt beeinflussende Kräfte. National verhängte Kapitalverkehrskontrollen können deshalb den Angstschweiß auf die Stirn von internationalen Investoren treiben, denn sie beeinflussen viele Anlageklassen wie Aktien, Anleihen und Devisengeschäfte. 

Die vier Arten von Kapitalverkehrskontrollen

Kapitalverkehrskontrollen

Aber der Reihe nach. Bevor ich Beispiele bringe, möchte ich den Begriff erst einmal sauber definieren. Es gibt zwei Arten von Kapitalverkehrskontrollen: permanente und vorübergehende, sowie direkte und indirekte. Alle vier Kombinationen der Kontrolle von Geldströmen haben unter Wirtschaftswissenschaftlern einen schlechten Ruf, da sie die Märkte verzerren und eigentlich nur Kosten verursachen. Warum verwenden dann so viele Staaten Kapitalverkehrskontrollen? Sie wollen “den Überblick nicht verlieren”. Wissen über und Einflussnahme auf Kapitalströme kann theoretisch auch positive Wirkung haben, hat es aber in der Praxis höchst selten.

Vorrübergehende Kapitalverkehrskontrollen werden dann angewendet, wenn Politiker der Meinung sind Notfallmaßnahmen einleiten zu müssen als Reaktion auf sogenannte “heiße” Geldströme. Beispiel Zypern: Im März 2013 führte das EU-Mitglied Zypern aufgrund einer Bankenkrise Kontrollen ein. Niemand konnte mehr Geld ins Ausland überweisen. Und das Abheben von Geld aus dem Automaten wurde ebenfalls stark limitiert. Diese drakonischen Maßnahmen wurden dann nach zwei Jahren im April 2015 wieder aufgehoben.

Beispiel Griechenland: Ende Juni 2015 führte das EU-Mitglied Griechenland aufgrund der Staatsschuldenkrise Kapitalverkehrskontrollen ein. Man schloss alle Banken und auch die Athener Börse.

Beispiel Island: Das EU-Mitglied Island führte im November 2008 Kapitalverkehrskontrollen ein, um seine Währung zu stabilisieren und eine massive Kapitalflucht zu verhindern, nachdem eine schwere Bankenkrise das Land getroffen hatte. Sie erinnern sich vielleicht. Damals brachen die drei großen isländischen Banken zusammen. Sie hatten Vermögenswerte zusammengeführt, die fast zehnmal so groß waren wie das Bruttoinlandsprodukt Islands.

Ein gutes Beispiel für permanente Kontrolle über Geldströme ist Indien. Versuchen Sie mal, Geld aus Indien in ein anderes Land zu überweisen. Das ist praktisch unmöglich. Die indische Regierung erlaubt nur eine Einbahnstrasse für Geld. Sie können gern in Indien investieren. Sie können spätere Gewinne aber nur innerhalb Indiens verbrauchen.

Direkte Kapitalverkehrskontrollen erschweren grenzüberschreitende Transaktionen durch komplizierte Genehmigungsverfahren bzw. Verbote. Bestes Beispiel: China. Aufgrund der dortigen Kapitalverkehrskontrollen wollen deutsche Unternehmen heutzutage nicht mehr in der chinesischen Währung Reminbi fakturieren. Das war mal anders. Der Reminbi genoss durchaus Ansehen bei deutschen Exporteuren, denn 2009 öffnete sich China bekanntlich für grenzüberschreitendes Cash Pooling und Dividendenausschüttungen ins Ausland. Circa 2016 regierte die chinesischen Regierung dann mit radikalen Restriktionen um angeblich Kapitalflucht zu stoppen. Dividendenausschüttungen ins Ausland unterliegen seitdem wieder Grenzwerten und detailierten Prüfungen. 

Indirekte Kapitalverkehrskontrollen versuchen Transaktionen gewissermaßen “unter der Decke” künstlich zu erschweren. Die Besteuerung grenzüberschreitender Kapitalflüsse in Form einer Transaktionssteuer ist ein gutes Beispiel dafür. Eine der ersten Überlegungen zur Transaktionssteuer im Aktienmarkt geht auf John Maynard Keynes nach der Great Depression aus dem Jahre 1936 zurück. Keynes argumentierte, dass eine Transaktionssteuer das schnelle auf Profitmaximierung ausgerichtet Spekulieren verhindert, während sich Unternehmen – dank der erschwerend wirkenden Transaktionssteuer – dann mehr auf langfristige nachhaltige Gewinnmaximierung fokussieren müssten. Heute wissen wir: Spekulanten finden immer einen Weg – egal welche Steuer der Staat ihnen entgegen wirft.

Kapitalverkehrskontrollen

Und hier kommt der Klassiker unter den indirekten Geldkontrollen. Davon haben auch Sie schon einmal gehört: Im internationalen Flugverkehr werden Passiere sowohl in den USA als auch in der EU oft mit Bargeld-Obergrenzen konfrontiert. In den USA gelten 10,000 US-Dollar als Obergrenze. In der EU sind es 9.999 € als erlaubte zollfreie Bargeldmitnahme. Sobald Sie € 10.000 und mehr mitnehmen wollen, müssen Sie das Geld beim Zoll anmelden. Wenn Sie größere Beträge an Bargeld beim Zoll nicht anmelden, dann wird Ihre Kohle beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. Diese Art von Kontrolle dient … na klar! … lediglich der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität.

Fazit

Lange Rede, kurzer Sinn. Kapitalverkehrskontrollen können die Fähigkeit der Bürger und Unternehmen einschränken, ausländische Vermögenswerte zu erwerben, was gern als “Kapitalabflusskontrolle” bezeichnet wird. Oder sie erschweren es Ausländern, inländische Vermögenswerte zu kaufen, was als “Kapitalzuflusskontrolle” bezeichnet wird.

Kapitalverkehrskontrollen sollen verhindern. Das ist der einzige Grund warum es sie gibt. Es gilt, etwas zu verhindern, was der freie Markt sonst zulassen würde. Das ist nicht unbedingt pauschal verachtenswürdig. Denn zugegebenermaßen ist ein Vorteil der Kapitalverkehrskontrolle, dass sie eine Überhitzung der Volkswirtschaften verhindern kann. Das bedeutet, Investoren können daran gehindert werden, eine Wirtschaft spekulativ zu pumpen und zu dumpen. Investoren können einen Wirtschaftssektor nicht mit Geld überschwemmen, die Produktion und die Preise in die Höhe treiben und dann plötzlich abwandern und alles zum Einsturz bringen. Solange inländische Investoren nicht stark genug sind, um mit ausländischem Kapital zu konkurrieren, ist also eine milde Form von Kapitalkontrolle durchaus sinnvoll. 

Genug zu diesem Thema. Das war eine Menge “Kontrolle”. Aber so ist das leider heutzutage. Der Staat will Ihr Vermögen kontrollieren. Und da ist ihm jede Methode recht. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, auch mal über Sachwert-Investitionen nachzudenken. Sollten Sie Interesse daran haben, dann melden Sie sich noch heute zur kostenfreien Online-Veranstaltung von Herrn Alexander Streeb an. Er bietet Ihnen individuelle Lösungen und passende Anlagestrategien, damit Ihr verfügbares Kapital optimal für Sie arbeitet. Und er kennt eine Lösung, die noch nicht allzu viele Investoren auf Ihrem Schirm haben. Dieses Investment hat nichts mit Edelmetallen oder Immobilien zu tun, nichts mit Aktien, Kunst oder Kryptowährungen. Es ist ein echter Sachwert, der seit Jahrhunderten Vermögen nachweislich schützen konnte. Klicken Sie dazu hier:

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