Das kostet Sie bares Geld: Die schlimmsten Kündigungsfehler

Kündigungen sind so ein Thema für sich. Da gibt es die Kündigung im Job, Kündigung einer TV-Abonnements, eines Magazins oder auch von Versicherungs- oder Mietverträgen. Klar, dass es da etliche Kündigungsfehler gibt, die im ärgerlichsten Fall dafür sorgen, dass sich Ihre Frist unnötig verlängert – was Sie unter Umständen viel Geld kosten kann.

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Fehler Nr.1: Kündigungsfrist verpaßt

Haben Sie bei all Ihren Verträgen die Stichtage im Kopf, wann Sie diese kündigen könnten? Das haben die Meisten nicht, trösten Sie sich. Dennoch: Sobald Sie sich entschlossen haben, ein Vertragsverhältnis auf zu lösen, sollten Sie sich umgehend Ihre Unterlagen zur Hand nehmen, um die betreffenden Fristen zu prüfen.

Die meisten Verträge sind zur Hauptfälligkeit jährlich kündbar, sofern es nicht eine Mindestvertragslaufzeit gibt; besser Sie warten nicht bis zum letzten Moment.

Es gibt natürlich auch außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten; vor allem, wenn sich Vertrags-Inhalte ändern oder Beitragserhöhungen anstehen. Auch hier werden Ihnen in den Schreiben die damit verbundenen außerordentlichen Kündigungsfristen mitgeteilt.

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Und tschüss - Stift Konzept

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Fehler Nr. 2: Nicht-Einhaltung der geforderten Form

Die meisten Verträge bedingen eine schriftliche, manuell unterschriebene Kündigung. Einfach eine E-Mail oder ein Fax an die betreffende Firma zu senden hilft Ihnen da nicht.

Wenn Sie ganz auf der sicheren Seite sein wollen, verschicken Sie die Kündigung als Einschreiben. So können Sie sicher sein, dass das Schriftstück auch tatsächlich ankommt.

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Fehler Nr. 3: keine Eindeutigkeit

„Hiermit möchte ich meinen Vertrag mit Ihrer Firma kündigen; Sie haben ja meine Kontaktdaten“. Das funktioniert nicht. Geben Sie Ihre Kunden- oder Vertragsnummer an,ansonsten kann das Unternehmen Ihre Kündigung nicht eindeutig zu ordnen, Ihre Chance ist vertan.

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Fehler Nr. 4: Falscher Vertragspartner

Einen Vertrag kann nur kündigen, wer ihn auch abgeschlossen hat. Ein Vertrag ist nur dann im Namen eines Dritten kündbar, wenn Sie dafür dessen Handlungs-Befugnis haben, die der Kündigung dann auch beigefügt werden muss (z.B. im Falle des Todes oder eines Komas).

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Fehler Nr. 5: Kündigung ist an Bedingungen gekoppelt

„Hiermit kündige ich den Vertrag XYZ, wenn nicht abc erfolgt.“ Mit einer „Wenn-Koppelung“ versehene Kündigungen sind per se ungültig, sofern es sich um ein Anknüpfen an Bedingungen handelt. Hier handelt es sich lediglich um die Androhung bzw. Ankündigung einer Kündigung.

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Kündigung schreiben

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Fehler Nr. 6: keine Rechtfertigungsgründe

Es gibt Gründe, die die Kündigung nicht rechtfertigen oder sogar in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen sind. Besonders gerne kommt so etwas bei Kreditverträgen im Hausbau und Wohnungskauf zum Tragen.

Wenn Sie sich an diese Punkte halten, werden Sie keine Probleme damit haben, Ihre Kündigung aus zu sprechen. Sie werden Ihre guten Gründe dafür haben, sich gegen ein Fortführen dieses Vertrags ausgesprochen zu haben. Wie Sie auch in anderen Fällen erfolgreich Ihre Entscheidungen treffen, finden Sie hier:

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Quellen:  kuendigung-vorlagen.de; kuendigung-vorlagen.de; ratgeber.immowelt.de
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