Unzählige Menschen träumen davon, einige von diesen setzen ihre Pläne in die Tat um, aber nur bei wenigen von ihnen tragen die Anstrengungen tatsächlich ansehnliche Früchte. Die Rede ist von dem Schritt in die Selbstständigkeit durch die Gründung eines Start-Up Unternehmens mit der eigenen Geschäftsidee.
Schritt 1: Vorbereitung
Grundsätzlich beginnt der Schritt in die Selbstständigkeit bereits beim Gründer selbst und den entsprechenden Vorbereitungen, die er trifft. Hier ist es von erheblichem Vorteil, wenn der Gründer eine solide Ausbildung und bestenfalls erste Erfahrungen in der Branche hat, in der er sich selbstständig machen möchte. Bestenfalls schafft der Gründer den Einstieg aus eigenen Mitteln und muss nicht bereits für die ersten Schritte Fremdkapital in die neu zu gründende Firma einbringen. Absolut unerlässlich ist die Erstellung eines Businessplanes, um die Geschäftsidee mit Zahlen zu untermauen, einen klaren Plan zu verfolgen und strukturiert vorzugehen. Dabei kommt eine wichtige Gründereigenschaft zum Tragen: Das Verständnis für Zahlen. Es gehört zu den Aufgaben des Gründers zu kalkulieren, Prognosen zu erstellen und Berechnungen anzustellen. Nur so kann sich das Unternehmen künftig am Markt behaupten und konkurrenzfähig sein. Der Gründer darf in keinem Fall arbeitsscheu sein. Der Weg in die Selbstständigkeit ist durch harte und unnachlässige Arbeit gekennzeichnet. Schließlich ist jedoch auch das Ziel der ständigen Arbeit für das eigene Start-Up von dem Unternehmen leben zu können und finanziell besser gestellt zu sein, als in einem Angestelltenverhältnis.
Schritt 2: Rechtliches
Im zweiten Schritt kann dann entschieden werden, welche Rechtsform man für das neu zu gründende Unternehmen wählen möchte. Bei dieser Entscheidung sollten Fragen der Haftung, der steuerlichen Belastung, der Transparenz, der künftigen Investorensuche, des Startkapitals und des behördlichen Aufwandes diskutiert werden. So gilt es beispielsweise bei der Gründung eines Einzelfirma ganz andere Regulatorien zu beachten, als bei der Gründung einer GmbH. Die Wahl der Rechtsform sollte zum Unternehmenszweck passen. So macht es etwa Sinn, wenn man ein Handelsgewerbe gründen möchte, die Rechtsform der GmbH zu wählen. Entsprechend muss dann der Gründungsablauf und die Einzahlung des Gründungskapitals von 25.000EUR beachtet werden.
Darüber hinaus wird für den Existenzgründer die eigenständige Versicherung wichtig sein. Insbesondere ist hier auf eine entsprechende Betriebshaftpflicht und eine Berufsunfähigkeitsversicherung hinzuweisen. Dem Gründer steht es frei sich selbst um seine Altersvorsorge zu kümmern, oder weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Schritt 3: Ausstattung
Nicht zuletzt sind jedoch auch die räumlichen Gegebenheiten ausschlaggebend für den Erfolg. Für den Anfang sollte man darauf achten sich kein zu teures Büro zu mieten, damit die Firma von den Mietkosten nicht zu stark belastet wird. Sollte jedoch ein Handelsraum notwendig sein, sollte sich der Gründer in einer repräsentativen Umgebung niederlassen, die auch entsprechenden Verkaufserfolg zulässt.
Generell ist jedoch erlaubt, was gefällt. Der Gründer muss sich wohl fühlen und eine kreative Arbeitsatmosphäre schaffen. Generell ist jedoch erlaubt, was gefällt. Der Gründer muss sich wohl fühlen und eine kreative Arbeitsatmosphäre schaffen. Büroausstatter gaerner bietet einen schönen Überblick über die verschiedenen Einrichtungsmöglichkeiten für das Büro und bietet schon komplette Büroserien an.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Gründung eines Start-Ups wohl überlegt sein will. Die Vorbereitung auf diesen Schritt ist essentiell. Um einen kleinen Einblick in die Gründeratmosphäre zu bekommen, empfiehlt es sich die Gründertage der ansässigen IHK oder auch Start-Up-Messen zu besuchen.