Wenn es ums Erben geht, will Vater Staat gerne mitreden. Denn da gibt es für ihn was zu holen – besonders beim Geld erben. Deshalb verfügt so ziemlich jede Regierung auf dieser Welt über eine ganze Armada von Vorschriften, Gesetzen und Steuern, um Erbende zu belasten.
Zu fast jedem Nachlass gehört in unserer heutigen Zeit auch ein zu erbendes Konto – sei es ein Girokonto, ein Festgeldkonto, ein Sparbuch oder ähnliches. Wem das Guthaben im Erbfall zusteht, wie es zu verteilen ist und wie man die Bank dazu bringt, es auszuzahlen, und was der Staat davon bekommt, ist das Thema dieses Videos.
Wie das Geld erben funktioniert, wenn es ein Testament gibt
Wenn jemand verstirbt und kein Ehepartner mehr lebt, erhalten meist die Kinder oder Enkelkinder den Nachlass durch Vererbung. Dabei handelt es sich vornehmlich um Geldzuwendungen. Aber eine Erbschaft kann natürlich auch Vermögenswerte wie Aktien und Immobilien umfassen. Die Verteilung des Vermögens wird im Rahmen der Nachlassplanung festgelegt. Normalerweise hat der Verstorbene per Testament die Erben oder Begünstigten bestimmt. Aber das ist nicht immer der Fall. Besonders wenn Menschen zu früh oder unvorbereitet sterben – sei es durch Unglück, plötzliche Krankheit etc.
Aber gehen wir mal vom Normalfall aus. Ein Testament liegt vor. Im Testament wurde festgelegt, wer was erhält. Um alles gleichmäßig zu verteilen, kann man einfach Begünstigte auflisten. Sollen bestimmte Gegenstände an bestimmte Personen vererbt werden, muss dies im Testament genau festgehalten werden.
Damit das Erbschaftsverfahren beginnen kann, muss das Testament dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Das Nachlassgericht prüft das Testament, ernennt einen Testamentsvollstrecker und überträgt die Vermögenswerte rechtmäßig auf die Begünstigten. Vor der Übertragung begleicht der Testamentsvollstrecker die noch bestehenden Schulden des Verstorbenen.
Soweit so gut. Nun kommt Vater Staat ins Spiel. Wo drückt er ein Auge zu? Zum Beispiel bei Hausrat! Möbel, Kleidungsstücke, Porzellan und so weiter … beim Erben dieser Gegenstände durch Personen der “Steuerklasse I” kann ein Gesamtwert von 41.000 € den Besitzer unversteuert wechseln.
Bei Grundbesitz und bei Kunstgegenständen, Kunstsammlungen, wissenschaftlichen Sammlungen, Bibliotheken und Archiven im öffentlichen Interesse drückt der Staat seine klebrigen Finger drauf. Nur 60 Prozent des Wertes dürfen hier unversteuert den Besitzer wechseln. Ungeschoren kommen die Erben nur davon, wenn die jährlichen Kosten solcher öffentlichen Sammlungen die erzielten Einnahmen übersteigen.
Ebenso drückt Vater Staat ein Auge zu, wenn Geld unter den Erben zu Unterhaltszwecken oder zur Ausbildung des Erbenden verwendet werden. Aber das war es dann auch schon. Geld erben bedeutet in allen anderen Fällen: Steuern zahlen. Bevor Sie nun schlecht gelaunt zur Kasse rennen, werfen Sie bitte noch einen Blick auf die Freibeträge. Die schützen ihr geerbtes Geld nämlich bis zu einem bestimmten Wert vor der Erbschaftssteuer.
Der Freibetrag beträgt für den Ehegatten/Lebenspartner 500.000 €;
für jedes Kind 400.000 €;
für jede sonstige Person aus Steuerklasse I: 100.000 €;
für jede Person aus Steuerklasse II oder III: 20.000 €. (z. B. Geschwister, Neffen, Freunde)
Wie sind nun die Steuersätze bei geerbtem Vermögen oberhalb der eben genannten Freibeträge? Bei den ersten 75.000 € kommen Sie mit 7 Prozent Erbschaftssteuer davon. Dieser Prozentwert gilt für Erbende in der Steuerklasse I – also Ehepartner, Kinder und Enkel.
Handelt es sich um andere Steuerklassen – zum Beispiel um Geschwister und andere Verwandte oder Bekannte des Verstorbenen, werden 30 Prozent Erbschaftssteuer fällig.
Für Werte bis 300.000 € verlangt der Staat dann eine Erbschaftssteuer von 11 % in der Steuerklasse I und 20 % für alle anderen Steuerklassen. Warum der Gesetzgeber hier nicht auch bei 7 und 30 Prozent bleibt, kann logisch nicht erklärt werden. Und es geht ähnlich chaotisch weiter.
- bis 600.000 € sind 15 % oder 25 % fällig.
- bis 6 Millionen € liegen die Steuern dann bei 19% und 30 %.
Auch wenn es jetzt für viele von Ihnen unrealistisch wird … Bei über 26 Millionen € Erbe verlangt der Staat in der Steuerklasse I 30 % und für alle anderen Steuerklassen 43 %. Sie sehen also, die von Vater Staat willkürlich festgelegten Prozentwerte folgen keiner Logik. Viel Geld erben kann sowohl ein Fluch als auch ein Segen sein.
Der Erhalt einer großen Erbschaft ist keine Garantie für finanzielle Sicherheit. Vater Staat bedient sich da gerne, und zwar nicht zu knapp. Außerdem ist es ohne einen konkreten Investment-Plan sehr einfach, den plötzlichen Geldsegen schnell zu vergeuden. Selbst wenn Sie das Geld nicht unbedingt brauchen sollten, wird es auf einem Bankkonto oder auf einem Sparbuch nur an Wert verlieren. Denn die aktuell galoppierende Inflation entwertet jedwedes Geldvermögen jährlich um satte 7,3 Prozent.
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